Nutzungsbedingungen

Kopiert von bisela.de
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für „BISELA – Bielefeld sein Lastenrad“, eine Initiative von Transition Town Bielefeld e. V.

Mit der Initiative BISELA stellen wir, Transition Town Bielefeld e. V., Lastenräder zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Wir verfolgen keine kommerziellen Interessen mit dem Projekt. Vielmehr wollen wir die Bürger_Innen unserer Stadt ermutigen, mehr Wege in der Stadt ohne Auto zurückzulegen. Ein BISELA kann daher jede volljährige Person nutzen und das sogar kostenlos. Damit die Räder möglichst lange und von möglichst vielen Menschen genutzt werden können, bitten wir Dich, die Räder sorgsam zu behandeln. Diese Nutzungsbedingungen bilden den Rahmen für das Ausleihen und Nutzen eines BISELAs.

Allgemeines

Diese Nutzungsbedingungen gelten für das Ausleihen eines Lastenfahrrads von Transition Town Bielefeld e. V. (Anbieterin) an Dich (NutzerIn). Sie regeln die Grundsätze des Ausleihens. In gegenseitigen Einvernehmen können Anbieterin und NutzerIn abweichende Regelungen schriftlich festlegen. Wer ein Lastenrad der Initiative „BISELA“ entleiht, erklärt sich mit diesen Nutzungsbedingungen für die Dauer des Ausleihens einverstanden. Das entliehene Lastenrad bleibt zu jeder Zeit Eigentum der Anbieterin, die Nutzerin erwirbt keine Eigentumsrechte an dem entliehenen Lastenrad. Die Nutzerin gibt bei der Registrierung ihre persönlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß an. Sämtliche Daten der Nutzerin, die wir im Rahmen des Entleihens erheben, nutzen wir einzig für die Initiative und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Nutzerin erlaubt uns aber, Nutzungsdaten für statistische Zwecke anonymisiert mit Dritten zu teilen.

Nutzung

Für die Dauer des Ausleihens eines Lastenrads bist Du für dieses Rad verantwortlich, sowohl wenn Du es selber nutzt, als auch wenn Du es an Dritte weiterverleihst (was wir nicht möchten – jede/r NutzerIn von „BISELA“ soll sich selbst auf der Website registrieren!). Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung, dass das Lastenfahrrad in einem ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand ist. Du musst das Lastenrad vor der Nutzung auf Betriebs- und Verkehrssicherheit prüfen. Dazu gehört auch, dass Du Dich vergewisserst, dass die Beleuchtung einwandfrei funktioniert. Stellst Du einen Mangel an dem Rad fest, teilst Du diesen sofort der Anbieterin mit und nutzt das Rad nicht.

Wir stellen Dir das Lastenfahrrad kostenlos (mit der Bitte um eine Spende) zur Verfügung. Du darfst es nicht weitervermieten.

Du verpflichtest Dich, das Lastenfahrrad nur sachgerecht und bestimmungsgemäß zu nutzen (siehe dazu § 603 BGB) und die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Wenn Du das Lastenfahrrad nicht nutzt, schließt Du es mit den Schloss, das Du beim Entleihen erhältst, an einem festen Gegenstand an. Du nimmst keine  Umbauten oder andere Veränderungen an dem entliehenen Lastenfahrrad vor.

Haftung

Die Anbieterin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Du haftest für alle Veränderungen und Verschlechterungen am Lastenfahrrad, wenn diese dadurch entstehen, dass Du das Lastenfahrrad anders als in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben benutzt. Zudem haftest Du, wenn das Lastenrad oder Teile davon verloren gehen oder zerstört werden.

Kontakt

Wenn Du uns etwas mitteilen willst, dann schicke uns eine eMail an info@bisela.de. Teile uns bitte alles mit, von dem Du denkst, das es wichtig für uns ist, z. B. Schäden am Lastenfahrrad, Probleme bei der Benutzung der Website oder eines Rads, Deine guten Erfahrungen mit einem Rad. So können wir unsere Initiative entwickeln und verbessern.

Eins noch

Wir sind mit BISELA noch am Anfang und haben bestimmt noch nicht alles bedacht. Daher behalten wir uns das Recht vor, das Ausleihen einzustellen oder auch einzelne Personen von der Nutzung auszuschließen – und zwar ohne Nennung von Gründen.

Zur Benutzung

Bevor du das Lastenrad mit Beladung fährst, mache dich mit dem Fahrverhalten des Rades im unbeladenen Zustand vertraut. Übe das Kurvenfahren – auch mit geringer Geschwindigkeit – und das Bremsen.

Sichere jede Ladung auf geeignete Weise, damit sie deine Fahrt nicht behindert und Dritte nicht gefährdet. Das Lastenfahrrad darf mit maximal 60 kg auf der Ladefläche beladen werden. Im beladenen Zustand fahre mit dem Rad nicht schneller als 15 km/h.

Solltest du einen Unfall haben oder sollte das Rad abhanden kommen, melde dich umgehend bei uns. Bei einem Unfall oder bei Verlust verständigst du die Polizei und lässt einen Unfallbericht bzw. eine Diebstahlanzeige aufnehmen.

Durch deine Registrierung auf dieser Website und durch die Nutzung des Projekts BISELA erkennst du diese Nutzungsbedingungen an.